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Hauptseite Die neue EU-Transportverordnung Nr. 1/2005 fordert in Art. 6(5), dass Straßenfahrzeuge auf denen Pferde befördert werden, nur von Personen gefahren oder begleitet werden dürfen, die über einen Befähigungsnachweis gemäß Artikel 17 Absatz 2 verfügen. Unsere Fahrer sind im Besitz dieses Befähigungsnachweises und zusätzlich verfügen Sie über langjährige Erfahrung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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